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Rechtsberatung für Studierende – ein kostenfreies Angebot des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg

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Anna-Lena Nix berät Studierende in Rechtsfragen. Foto: Florian Nicolai

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg bietet zahlreiche Beratungsmöglichkeiten für Studierende an – auch in rechtlichen Belangen. Ausschließlich Volljuristen leisten in den Häusern des Studentenwerks einen hochwertigen Beratungsservice, ohne dass die Studierenden auch nur einen Cent dafür bezahlen müssen. Dabei können sich diese mit den unterschiedlichsten rechtlichen Fragen an die fachkundigen Berater wenden. Ob hochschul-, arbeits-, kauf-, miet-, ausländer- oder vertragsrechtliche Angelegenheiten oder andere mit der Studiensituation in Zusammenhang stehende rechtliche Schwierigkeiten – die Studierenden stehen mit ihren Problemen nicht alleine da. Und das Beratungsangebot wird rege genutzt, auch in Nürnberg. Am 9. Februar 2017 sind die Plätze im Wartebereich der Rechtsberatung in Erlangen alle belegt.

Anna-Lena Nix ist Juristin und hauptberuflich als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht bei Herrn Prof. Dr. Christian Jäger an der FAU tätig. Nebenberuflich arbeitet sie bei der kostenlosen Rechtsberatung für Studierende des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg. Wir haben Anna-Lena Nix zu den üblichen Terminen der Rechtsberatung in Erlangen zum Gespräch getroffen.
Frau Nix, warum gibt es beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg eine kostenfreie Rechtsberatung für Studierende?

Anna-Lena Nix: Es geht darum, dass Studierende die Möglichkeit erhalten, auch in rechtlichen Belangen rund um das Studium kostenlos beraten zu werden. Daher bietet es sich an, bei rechtlichen Problemen zunächst einmal zu uns zu kommen, um mögliche Vorgehensweisen zu besprechen. Zwischen dem Studierenden und uns besteht dann ein Vertrauensverhältnis, verbunden mit einer Schweigepflicht. Wir beraten im Übrigen ausschließlich vor Ort.

Mit welchen Anliegen wenden sich Studierende an Sie?

Anna-Lena Nix: Das sind ganz verschiedene Sachverhalte: Strafrecht (u.a. Vorgehen bei dem Erhalt einer Vorladung, Erstattung von Anzeigen), Zivilrecht (zum Beispiel mietvertragliche Angelegenheiten oder Mahnwesen) und öffentliches Recht (z.B. Hochschul- und Prüfungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, grundsätzliche Fragen, die das Ausländer- und Asylrecht betreffen). Häufig geht es aber um Arbeitsrecht. Zwei Bereiche sind allerdings von der Rechtsberatung ausgenommen: Zum einen das BAföG-Recht, da sich die Studierenden bei Fragen direkt an ihren Sachbearbeiter im Hause wenden können, und zum anderen das Mietrecht, sofern es um Mietverträge mit dem Studentenwerk geht.

Gibt es manchmal Probleme, bei denen Sie nicht weiterhelfen können? Wo sind die Grenzen Ihrer kostenfreien Beratung?

Anna-Lena Nix: Ganz grundsätzlich kann man bei nahezu jedem Sachverhalt rechtlich beraten, was wir auch tun, sofern jedenfalls mittelbar ein Zusammenhang zum Studium erkennbar ist. Allerdings bleibt es dann auch bei der reinen Beratung. Wenn sich der Studierende beispielsweise für den Klageweg zur Durchsetzung seines Anspruchs entscheidet, muss er den Gerichtsweg selbst oder mit einem Anwalt gehen. Wir können nur vorab eine Einschätzung darüber abgeben, wie die Erfolgschancen im Falle einer gerichtlichen Klärung aussehen und welche weiteren Wege zur Klärung des rechtlichen Problems noch eingeschlagen werden können.

Ganz selten treten Fälle auf (insbesondere im Erbrecht), in denen es um sehr viel Geld geht und unmittelbar rechtlicher Handlungsbedarf besteht. In solchen Fällen rate ich den Studierenden sofort einen Anwalt zu konsultieren. Gleiches gilt etwa für den Bereich des (Jugend-)Strafrechts: Wurde der Studierende beispielweise angeklagt und besteht die Gefahr, dass er nach dem Strafverfahren vorbestraft sein könnte, so rate ich dazu, sich unmittelbar von einem Anwalt bezüglich des weiteren Vorgehens beraten zu lassen.

Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach auf einen Termin bei Ihnen vorbereiten und was sollte ich tun, um bei einem rechtlichen Problem nicht in Panik zu geraten?

Anna-Lena Nix: Wovon ich grundsätzlich abraten würde, ist im Internet zu recherchieren. Hier sind zahlreiche Foren mit schlicht falschen juristischen Ratschlägen zu finden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die dort aufzufindenden Rechtsansichten nicht immer zu dem konkreten Einzelfall passen. Ich sage immer: Ruhe bewahren, denn es gibt für alles eine Lösung. Sammeln Sie alle Unterlagen, die für Ihren Fall rechtliche Relevanz haben könnten und bringen Sie diese mit. Eine rechtlich fundierte Beratung ist nur dann möglich, wenn wir uns ein umfassendes Bild machen können.

Was würden Sie Studierenden sagen, die Vorbehalte gegenüber der Beratung haben oder Angst davor haben, sich Ihnen mit ihrem rechtlichen Problem anzuvertrauen?

Anna-Lena Nix: Nichts von dem, was hier besprochen wird, dringt in irgendeiner Form nach außen. Natürlich gibt es auch Fälle, die Emotionalität mit sich bringen, sodass es auch vorkommt, dass Studierende bei uns sitzen und sich zunächst sammeln müssen. Das ist völlig in Ordnung und in Anbetracht bestehender rechtlicher Probleme nachvollziehbar. Nachdem aber regelmäßig eine Lösung gefunden werden kann bzw. die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens besprochen werden, ist es am Ende halb so schlimm. Wir sind ein freundliches, aufgeschlossenes und vertrauenswürdiges Team. Die Studierenden liegen uns am Herzen. Kommen Sie also jederzeit gerne vorbei, wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Nix!
Dem Jahresbericht 2015 des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg kann man entnehmen, dass das Angebot der kostenfreien Rechtsberatung vor allem für mietrechtliche Belange in Anspruch genommen wird, dabei häufig aufgrund von „Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverhältnissen“. Auch Fragen zum Arbeits- und Hochschul-, hier insbesondere zum Prüfungsrecht, würden häufig gestellt. Seit einiger Zeit träten zudem zahlreiche Fälle „von Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Studierende als säumige Gebührenzahler der Rundfunk- und Fernsehgebühren“ auf. Ungefähr 35% der Studierenden, die das Beratungsangebot nutzen, würden ausländische Studierende ausmachen, laut Studentenwerk „mangels anderer Informationsmöglichkeiten und einer erheblichen Berührungsangst mit Gerichten und Behörden“.

Die Rechtsberatung wird überwiegend von Herrn Prof. Dr. Tobias Huep geführt. In Erlangen ist schwerpunktmäßig Frau Anna-Lena Nix im Einsatz.

Termine der Rechtsberatung des Studentenwerks:
Erlangen:

Hofmannstraße 27, 2. Stock, Zi.-Nr. 201

jeden zweiten Montag, 13.00 bis 14.30 Uhr

Donnerstag, 13.00 bis 14.30 Uhr
Nürnberg:

Andreij-Sacharow-Platz 1, 2.Stock, Zimmer 2210

jeden zweiten Montag, 13.00 bis 14.30 Uhr
Die genauen Termine der Rechtsberatung sowie Online-Informationen zu bestimmten rechtlichen Themen kann man auf der Homepage des Studentenwerks einsehen.

Anna Appel


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